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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Max Frank AG (nachfolgend MAX FRANK) erfolgen ausschliesslich gestützt auf die nachstehenden Bedingungen. Diese gelten für die rechtlichen Beziehungen zwischen MAX FRANK und dem Käufer ausschliesslich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers anerkennt MAX FRANK nicht, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn MAX FRANK in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll jeweils eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
1.3 Bei Divergenzen zwischen der deutschen und einer anderssprachigen Fassung dieser Bedingungen ist der deutsche Text massgebend.

2. Angebot – Angebotsunterlagen

2.1 Die Angebote von MAX FRANK erfolgen frei bleibend. Ein Kauf- und Liefervertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von MAX FRANK, spätestens mit der Lieferung zustande. Die Übermittlung per Datenübertragung genügt der Schriftform.
2.2 An Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich MAX FRANK Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weiterleitung derselben an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MAX FRANK.
2.3 MAX FRANK ist nicht verpflichtet, alle in ihrer Preisliste aufgeführten Produkte an Lager zu halten. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise und Zuschläge von MAX FRANK sind grundsätzlich frei bleibend. MAX FRANK behält sich vor, diese ohne vorherige Anzeige zu ändern. Die Preise verstehen sich netto ab Werk exklusive Mehrwertsteuer, allfälliger Mindermengen-, Expresszuschläge, Postporto, Verpackungs- und Transportkosten. Der Ablad mit dem LKW-Kran wird pro Kranzug separat verrechnet.
3.2 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von MAX FRANK innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto ohne Abzug zahlbar. Bei Ueberschreitung dieses Verfalltags ist der Käufer automatisch in Verzug und schuldet ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen, die 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegen. Die Verrechnung mit Forderungen des Käufers gegenüber MAX FRANK ist ausgeschlossen. MAX FRANK behält sich vor, bereits bestätigte Bestellungen und Annahmen weiterer Bestellungen von der Zahlung fälliger Forderungen abhängig zu machen.

4. Versand und Gefahrenübergang

Ob Waren per Post oder per LKW geliefert werden, liegt im Ermessen von MAX FRANK, wenn möglich entsprechend dem Wunsch des Käufers. Der Versand erfolgt ab Werk. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr, auch bei Lieferungen frei Bestimmungsort (CPT oder CIP, Fracht bezahlt oder Fracht und Versicherung bezahlt bis Bestimmungsort), auf den Käufer über.

5. Liefertermine

Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. MAX FRANK ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Bei Verzögerungen oder höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung.


6. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen, Mängelrüge

6.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordentlichem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und MAX FRANK über einen jeglichen Mangel unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen. Die Mängelrüge muss spätestens 10 Tage nach Ablieferung der Ware bei MAX FRANK eingehen.
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige schriftlich unverzüglich nach der Entdeckung und vor einem Einbau gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch bezüglich dieses Mangels als genehmigt.
6.2 Übliche Abweichungen bei Lieferung aus verschiedenen Herstellungsserien gelten nicht als Mangel. Gleiches gilt bei allgemein zumutbaren Abweichungen der Lieferung von Mustern und Proben. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in Angeboten, Verträgen, Anlagen, Werbebroschüren und Dokumentationen etc. kennzeichnen lediglich die Beschaffenheit der Produkte und stellen keine Garantie dar, es sei denn, sie sind als solche bezeichnet.

7. Waren – Rücknahmen

Zuviel oder falsch bezogene Waren werden nach Absprache zurückgenommen und vergütet, sofern sie sich in einwandfreiem Zustand befinden, in einer gültigen Preisliste aufgeführt sind und die Rückgabe innert 15 Arbeitstagen seit Lieferung erfolgt. Für Umtriebe wird ein Unkostenbeitrag von mind. 20% vom Verkaufspreis in Abzug gebracht. Allfällige Verlade- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Defekte Waren und Rücknahmen unter Fr. 100.- werden nicht vergütet.

8. Erzeugnisse in Sonderanfertigung

Alle nicht in den offiziellen und gültigen Preislisten enthaltenen Produkte gelten als Sonderanfertigungen. Ein Auftragsstorno oder eine Rücknahme dieser Artikel ist nicht möglich.

9. Gewährleistung

9.1 Im Fall von berechtigten und fristgemässen Mängelrügen steht dem Käufer ausschliesslich das Nachbesserungsrecht zu, d.h. MAX FRANK nimmt die mangelhafte Ware zurück und liefert an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen kann MAX FRANK nach ihrer Wahl auch den Minderwert ersetzen. Kommt MAX FRANK der Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäss nach, kann der Käufer eine entsprechende Minderung im Preis verlangen. Diesfalls kann MAX FRANK nach ihrer Wahl entweder den Minderwert ersetzen oder die Ware gegen Schadloshaltung des Käufers zurücknehmen und vom Vertrag zurücktreten. Dem Käufer steht kein Wandelungsrecht zu.
9.2 Gibt der Käufer MAX FRANK keine Gelegenheit, sich vom Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen MAX FRANK die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Dies gilt insbesondere dann, wenn die von MAX FRANK gelieferte Ware bereits so verbaut wurde, dass sie nur noch durch Rückbau ausgebaut werden kann.
9.3 Mängelrügen des Käufers berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen.
9.4 Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängeln der Sache verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Käufer, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt, es sei denn, dass MAX FRANK ausdrücklich eine Gewährleistung auf längere Zeit übernommen hat.

10. Haftung

10.1 Wegen Mängeln in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften stehen dem Käufer einzig die Gewährleistungsrechte gemäss Art. 9 zu. Im Übrigen haftet MAX FRANK nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit, insbesondere wegen der Verletzung von Nebenpflichten wie z.B. mangelhafter Beratung.
10.2 In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. MAX FRANK übernimmt auch keine Haftung für Kosten/Schäden, die wegen Rückbaus/Entfernung eines von Dritten eingebauten MAX FRANK-Produkts entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn MAX FRANK den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Anwendbares Recht

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tafers (FR). MAX FRANK ist auch berechtigt, den Käufer am ordentlichen Gerichtsstand einzuklagen. 
11.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen MAX FRANK und dem Käufer gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechtes.


Kontakt Kontakt
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Max Frank AG
Industriestrasse 100
3178 Bösingen
Switzerland

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